Taxipreise Schwerin
Die Verordnung über Beförderungsbedingungen und -entgelte im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Schwerin (Taxenordnung) vom 12.06.2018, in Kraft getreten am 01.07.2018 und zuletzt geändert durch 3. Änderung der Verordnung über Beförderungsbedingungen und -entgelte im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Schwerin (Taxenordnung) vom 27.01.2023, wird mit Wirkung vom 01.01.2026 wie folgt geändert:
Der Grundtarif für jede Fahrt beträgt:
werktags von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr 4,50 €
werktags von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr
sowie sonn- u. feiertags 4,90 €
Der Kilometertarif je gefahrenen Kilometer beträgt im
Tagtarif (6.00 - 22.00 Uhr):
1.-2. Kilometer 4,00 €
3.-4. Kilometer 3,50 €
ab 5. Kilometer 2,30 €
Der Kilometertarif je gefahrenen Kilometer beträgt im
Nachttarif (22.00 - 6.00 Uhr) sowie Sonn- u.
Feiertag:
1.-2. Kilometer 4,30 €
3.-4. Kilometer 3,90 €
ab 5. Kilometer 2,40 €
Der Wartetarif beträgt pro Stunde 45,00 €.
Die Fortschaltstufen betragen sowohl bei der zurückgelegten Wegstrecke als auch bei der Wartezeit 0,10 €.
Für Großraumtaxen (PKW ab 6 Sitzplätze einschließlich Führerplatz) wird ein Aufschlag von 8,00 € ab der Mitnahme des 5. Fahrgastes berechnet.
Zuschläge:
Der Zuschlag für die Inanspruchnahme eines Inklusionstaxis (zusätzliche technische Fahrzeugumrüstung oder personelle Besetzung) beträgt: für eine Beförderung im Rollstuhl 17,50 €,
für das Umsetzen der zu befördernden Person (2 Transportpersonen erforderlich) 35,00 €.
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Bargeldlos bezahlen
Ab sofort müssen Sie bei uns nicht mehr bar im Taxi bezahlen. Wir bieten Ihnen auch die Kartenzahlung als zusätzliches und bargeldloses Zahlungsmittel ab einem Gesamtbetrag von 20,00 € an. Damit ist das Bezahlen der Taxifahrt für Sie noch bequemer und einfacher.
Kontakt
Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen. Shuttle oder Bus gefällig? Dann nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf!